Hinweis zur Abgabe der Arbeitsnachweise

Wir möchten auf die erforderliche Abgabe der Arbeitsnachweise hinweisen.


Dieser Hinweis erfolgt gem. Vorstandsbeschluss vom 11.11.2015:

Alle Arbeitsnachweise sind bitte bis zum 31.12. eines jeden Jahres abzugeben.

Die Abgabe erfolgt an die Geschäftsführung per Post oder direkt
in unseren Briefkasten der Vereinsanlage am Lönsweg 62.






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Veröffentlicht
11:00:00 11.11.2021